Welchen Inhalt haben die neuen Versorgungsstrukturverträge zur Verbesserung der Versorgung als besonders betreuungsintensiv geltender Patienten, die die KV Nordrhein mit der AOK Rheinland/Hamburg, der DAK-Gesundheit, der Kaufmännischen Krankenkasse und der Techniker Kasse abgeschlossen haben und die zum 1. Quartal 2018 gestartet sind, und welche Voraussetzungen müssen die Ärzte erfüllen, damit die zusätzliche Vergütung gezahlt wird, die laut Ärztezeitung vom 24. Januar 2018 „durchaus 2000 bis 2500 Euro im Quartal [pro Praxis] bedeuten [kann], oder sogar mehr“ (https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/956126/nordrhein-hausarztvertraege-sorgen-geld-buerokratie.html?sh=4&h=2107613337)?