Teilt die Bundesregierung die in der Märzausgabe der Fachzeitschrift „Die Schwester – Der Pfleger“ gemachte Einschätzung von Prof. Hans Böhme, dass ein Streik in der Pflege u.a. nur dann rechtmäßig sei, wenn die Patientenversorgung nicht gefährdet ist oder welche erschwerenden Bedingungen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung hinzukommen, damit durch einen Streik der Pflegekräfte die Patientenversorgung gefährdet ist?
Antwort der Bundesregierung