Ist der Bundesregierung bekannt, dass – wie mir berichtet wurde – einzelne Krankenkassen vertragsgemäß Provisionen für Mitarbeiter in der jeweiligen Abteilung, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Krankengeld zuständig ist, gewähren, wenn diese Mitarbeiter eine geringe Bewilligungsquote erzielen, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?

Antwort der Bundesregierung