Inwieweit plant die Bundesregierung angesichts der Ankündigung des BMBF(vgl. https://www.bmbf.de/de/startschuss-fuer-zwei-neue-deutsche-zentren-der-gesundheitsforschung-6872.html), ein Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit ausschreiben zu wollen, sowie im Hinblick auf die Komplexität des Fachgebiets und seiner sozialen und menschenrechtlichen Dimensionen, eine offene Ausschreibung gleichberechtigter vernetzter universitärer Zentren nach Art. 91b GG oder ist es vorgesehen ohne offene Ausschreibung den Hauptstandort nach Vorschlägen der Helmholtz Gemeinschaft zu vergeben, wie das beim Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) der Fall war?
Antwort der Bundesregierung