Trifft es zu, dass verschiedene gesetzliche Krankenkassen derzeit daran arbeiten, Modelle zu entwickeln, deren Ziel es ist, betreuungsintensive Hilfsmittel dadurch weiterhin auszuschreiben, dass der Dienstleistungsanteil vom eigentlichen Hilfsmittel rechtlich abgespalten wird und somit die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschriebene Aufhebung der Ausschreibungsoption des § 127 Abs. 1 SGB V zu umgehen und falls ja, wie will die Bundesregierung dies verhindern?
Antwort der Bundesregierung