Die gesetzliche Krankenversicherung ist dem Grundsatz verpflichtet, allen Ver- sicherten den gleichen Zugang zu den medizinisch notwenigen Gesundheitsleis- tungen zu ermöglichen. Dabei erfolgt die Konkretisierung der Leistungsan- sprüche der Versicherten über Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die bundeseinheitlich gelten. Diesem Grundsatz des einheitlichen Leistungs- anspruchs scheinen die Ergebnisse des Heilmittelberichts 2009/2010 des Wissen- schaftlichen Instituts der AOK klar zu widersprechen. Darin werden regional sehr unterschiedliche Zugänge der Bevölkerung zu Heilmitteln festgestellt. Eine räumlich unterschiedliche Behandlungsintensität ist bei allen Arten von Heilmitteln (Physio-, Ergo-, Sprachtherapie) ersichtlich und deutet auf ein sehr unter- schiedliches Verordnungsverhalten der Vertragsärzte in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hin. Wir verlangten Klarstellung.
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