Zum heute durch die Regierungskommission vorgelegten Reformkonzept zur Krankenhausfinanzierung erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher:
„Wir danken den Expertinnen und Experten für die diese wichtigen und weitreichenden Reformvorschläge zur Krankenhausfinanzierung. Damit werden zentrale Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag angestoßen. Für die Umsetzung dieser Vorschläge braucht es eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern, denn eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung kann nur erfolgreich sein, wenn Bund und Länder sie gemeinsam angehen.
Fehlende Betten in Kinderkliniken, überlastete Intensivstationen und überfüllte Notaufnahmen machen deutlich, dass das heutige Fallpauschen-System im Krankenhaus notwendige Grundversorgung aus ökonomischen Gründen beschnitten, schlechte Versorgung begünstigt und eine immer stärkere Überlastung des Personals herbeigeführt hat. Natürlich müssen auch ökonomische Kriterien berücksichtigt werden, schließlich sind unsere Mittel nicht unendlich. Doch finanzielle Anreize allein dürfen nicht leitend sein für die medizinische Versorgung. Gesundheit ist keine Ware und Patientinnen und Patienten sind keine Kunden. Die Stellungnahme der Regierungskommission ist der Startschuss für eine umfassende Krankenhausreform, die dazu führen muss, dass wir das Fallpauschalensystem in seiner bisherigen Form hinter uns lassen.
Künftig sollen die Vorhaltekosten für Krankenhäuser durch Vorhaltepauschalen finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle sind. Damit sinkt der Druck, diese Kosten über möglichst viele, möglichst lukrative Behandlungen zu erwirtschaften. Damit werden Krankenhäuser wieder ein stärkerer Teil der Daseinsvorsorge und die Grundversorgung ist flächendeckend und wohnortnah sichergestellt.
Um weiterhin eine breite Versorgung in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten und zugleich die Versorgungsqualität zu verbessern, werden Krankenhäuser bestimmten Versorgungsstufen zugeordnet, zusätzlich soll genau definiert werden, welche Leistungen ein Krankenhaus abrechnen darf. Dazu muss es bestimmte Kriterien erfüllen. So ist gewährleistet, dass es einerseits überall in Deutschland eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung gibt, und dass andererseits komplizierte Eingriffe nur in solchen Krankenhäusern erfolgen, in dem alle notwendigen Spezialisten in der nachweislich erforderlichen Qualität immer zur Verfügung stehen. So ist gewährleistet, dass alle Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.
Und nicht zuletzt liegt uns besonders am Herzen, dass wir mit den nun anstehenden Reformen für Pflegepersonal und Ärzteschaft das Hamsterrad aus immer mehr Patientenfällen zu immer schlechterer Qualität endlich beenden und damit einen wichtigen Baustein für bessere Arbeitsbedingungen legen.“