TOP 16 Debatte „Implantateregister“

26.09.2019

Maria Klein-Schmeink

Rede zu Protokoll

Seit 2012 diskutieren alle Fraktionen über die Notwendigkeit eines Implantateregisters. Doch gerade die Union hat nicht die Kraft zur Umsetzung gefunden. Erst durch die Europäische Medizinprodukte-Verordnung, die die Errichtung nationaler Register vorsieht, kam Schwung in die Sache. Leider gehen die Vorschläge nicht weit genug, um echten Patientenschutz zu gewährleisten. Das Register startet zu spät und umfasst zu wenig Produkte. Erst Mitte 2021 startet es mit Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen sowie Brustimplantaten. Andere Implantate und z.B. Herzschrittmacher sollen erst später folgen. Beatmungs- und Infusionsgeräte sollen gar nicht erst aufgenommen werden.

Das Register fördert die Qualität von Implantaten nicht. Es soll nur die schwärzesten Schafe sichtbar machen, Produkte mit Mängeln aussortieren. Produkte die dem Register nach besonders gut verträglich und wirksam sind, sollen nicht gezielt gefördert werden. Hierzu bräuchten Ärzte und Patienten Zugang zu den Daten. Den sollen sie aber nicht erhalten.

Die AfD-Fraktion möchte, dass die Teilnahme am Register für Patientinnen freiwillig ist. Damit will sie sich als Anwältin für Datensicherheit profilieren, schadet aber der Patientensicherheit und den Patientenrechten. Nur bei einer verbindlichen Teilnahme können geschädigte Patientinnen und Patienten zweifelsfrei identifiziert werden und dann auch Ansprüche auf Schadenersatz anmelden.

Das bestimmende Thema der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf waren die Änderungen zur Methodenbewertung. Die Expertenmeinung war einhellig: So geht es nicht.

Gut ist, dass die Koalitionsfraktionen nun den Anfang vom Ende der Nutzenbewertung verhindert und den Unsinn, so viele Patienten wie möglich in Erprobungsstudien einzubeziehen, gestrichen haben. Wenn die Erprobungsstudien tatsächlich gestärkt werden sollten, dann müsste allerdings mehr passieren: Die Kriterien an eine Erprobung müssten sich streng am Patientennutzen orientieren, nicht allein am Potenzial. Die Generierung von Evidenz müsste zwingend festgeschrieben sein. Dabei sollte das Evidenzniveau an das Risikoniveau und die Verfügbarkeit von Ergebnissen für die jeweiligen Methoden angepasst werden, wie es z.B. schon heute bei seltenen Erkrankungen möglich ist. Wir vermissen auch Vorschläge, wie das Votum der Patientenvertretungen mehr Gewicht erhalten kann.

Die konstante Weiterentwicklung der Methodenbewertungsverfahren im Sinne der Patientinnen und Patienten werden wir hier im Parlament noch einmal angehen müssen. Dafür werden wir, Bündnis 90/Die Grünen, konstruktive Vorschläge vorlegen.