Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, können im Krankheitsfall nicht einfach einen Arzt aufsuchen und sich behandeln lassen. Besonders eklatant sind die Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge, denn die dringend benötigte Behandlung erhalten Geflüchtete nur im Einzelfall. Durch eine Neuregelung der Ärztezulassungsverordnung, das sogenannte Instrument der Ermächtigung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, ist es seit Oktober 2015 eigentlich möglich, dass Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz, Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung und psychosoziale Einrichtungen Geflüchtete behandeln, wenn diese Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten. Ziel war es, eine sichere, zeitnahe sowie kontinuierliche Behandlung zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Therapie abgebrochen wird, wenn sich zum Beispiel der Status der Asylsuchenden ändert. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt aber nun, dass  diese Ziele durch die Neuregelung nicht erreicht wurden – das sogenannte Instrument der Ermächtigung verpufft wirkungslos.
Statusänderungen führen häufig zu Behandlungsabbrüchen weil ein neuer Kostenträger mit anderen Regeln ins Spiel kommt. Das ist fatal. Für eine erfolgsversprechende psychotherapeutische Behandlung braucht es oft professionelle Dolmetscher. Das muss endlich als notwendiger Bestandteil der Therapie anerkannt und entsprechend ihre Finanzierung gesetzlich geregelt werden. Darüber hinaus könnten Sonderbedarfszulassungen für fremdsprachige Psychotherapeutinnen und -therapeuten das Angebot an muttersprachlichen psychotherapeutischen Behandlungen erweitern.
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine würdige gesundheitliche und insbesondere psychotherapeutische sowie psychosoziale Versorgung erhalten. Dafür müssen die strukturellen Diskriminierungen nach dem AsylbLG beseitigt und Flüchtlingen von Anfang an mit Aushändigung der Gesundheitskarte Leistungen im Umfang der Gesetzlichen Krankenversicherung bereitgestellt werden.