Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liebe Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum zweiten Mal über die Situation von Flüchtlingen. Zu jungen Menschen auf der Flucht haben wir gerade eben viel gehört. Wir alle wissen, dass es darauf ankommt und dass es auch eine unserer größten humanitären Pflichten ist, dass wir Flüchtlingen zuallererst den Schutz gewähren, den sie brauchen, ihnen Sicherheit geben, ihnen medizinische Versorgung und auch psychotherapeutische Versorgung zukommen lassen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist sehr deutlich geworden, dass da, gerade was die Situation der unbegleiteten Jugendlichen anbelangt, großer Handlungsbedarf besteht.
Insgesamt müssen wir davon ausgehen, dass circa 40 Prozent aller Flüchtlinge, die hierhergekommen sind, mit schweren posttraumatischen Belastungsstörungen zu kämpfen haben, 20 Prozent mit sehr schweren und einschränkenden Belastungsstörungen, dass 40 Prozent der Kinder, die hierhergekommen sind, psychisch auffällig und wiederum 20 Prozent schwer traumatisiert sind. Das alles bedeutet: Es ist eine große Herausforderung, da die wirklich passende Hilfe bereitzustellen, die die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen brauchen. – Das wollte ich vorausschicken.
Wir müssen sagen: Da waren wir auch schon in der Vergangenheit nicht besonders gut. Schon vor der großen Flüchtlingswelle gab es deutliche Defizite in der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Flüchtlingskindern hier in Deutschland. Das müssen wir erst einmal festhalten und es jetzt als ganz klaren Auftrag verstehen, die Situation wirklich zu verbessern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir müssen diese Aufgabe nicht nur aus humanitären Gründen annehmen; wir sind es auch unserer Bevölkerung insgesamt schuldig. Auf der einen Seite geht es um enorm viel ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Begleitung von betroffenen Flüchtlingen bei dem Versuch, die neue Situation zu bewältigen und den Weg in unsere Gesellschaft hinzubekommen. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht zulassen, dass eine Konkurrenz entsteht zwischen denen aus der deutschen Bevölkerung, die nach Versorgung suchen, und denen, die notfallgetrieben unser System brauchen, die Versorgung, Unterstützung und medizinische Hilfe brauchen. Deshalb müssen wir handeln.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Unser Antrag geht zwar auf bestehende Defizite zurück, die schon vor der Flüchtlingswelle bekannt waren; aber er hat jetzt natürlich eine besondere Brisanz erhalten.
Ich muss sagen: Der Asylkompromiss von gestern Abend beinhaltet zwar einen Teilbereich dessen, was hier nötig ist, nämlich die Sonderermächtigung von Psychotherapeuten für die Versorgung von besonders Schutzbedürftigen; aber Sie sollten noch einmal genau hinschauen. Das, was jetzt vorliegt, springt zu kurz.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Wir werden mehr machen müssen. Es darf nicht sein, dass wir unsere Hilfe nur auf diejenigen beschränken, die länger als 15 Monate in Deutschland sind und eine sichere Bleibeperspektive haben. Vielmehr müssen wir alle einbeziehen, die akuten und absehbaren Bedarf haben, damit auf der einen Seite keine Chronifizierung und auf der anderen Seite keine schwerwiegenden, auf einem Trauma basierenden Erkrankungen entstehen. Sonst werden die Menschen später in der Notfallambulanz einer Psychiatrie oder eines Uniklinikums landen, weil im Vorfeld nicht genug getan worden ist. Da müssen wir gegensteuern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Eine besondere Aufgabe ist die Finanzierung der psychosozialen Zentren für Folteropfer und Traumatisierte. Es gibt circa 33 solcher Einrichtungen hier in Deutschland. Die meisten arbeiten hauptsächlich spendenfinanziert. Nur zu einem kleinen Teil werden sie durch Bund, Länder oder Kommunen finanziert. Diese Zentren sind derzeit die Hauptanlaufstellen für die betroffenen Personengruppen. Deshalb müssen wir bei der Finanzierung nachsteuern. Es kann nicht sein, dass ein so überaus wichtiges Angebot von Spendenaufkommen abhängig ist. Hier müssen wir umsteuern.
Sie müssen für eine regelhafte Finanzierung dieser Zentren sorgen, damit diese ihrer übergreifenden Arbeit nachkommen können. Gerade dort wird besondere Arbeit geleistet. Dort gibt es Fachleute für den Umgang mit dieser besonderen Art der Traumatisierung. Sie kennen die psychosoziale Situation der Flüchtlinge. Deshalb ist es wichtig, diese völlig unterfinanzierten Zentren in den Blick zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie auf Dauer bestehen und ihrer wichtigen Aufgabe nachkommen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Zum Schluss möchte ich folgenden Punkt ansprechen: In Ihrer Vereinbarung von gestern Abend steht, dass die Eingrenzung der Leistungen gemäß §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen bleibt. Ich bitte Sie: Schauen Sie sich einmal an, was das eigentlich heißt. Es liegt eine Studie vor, die deutlich zeigt: Die Regelversorgung ist preiswerter und besser. Wir müssen die verrückte Unterscheidung aufgeben nach Flüchtlingen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, Flüchtlingen, die – nach der neuen Richtlinie – nach einem halben Jahr in einen Zwischenbereich fallen, wo sie über die Kommunen versorgt werden müssen, und Flüchtlingen, die nach 15 Monaten in die Regelversorgung aufgenommen werden. Überdenken Sie Ihre Position! Überlegen Sie sich: Was bedeutet das an bürokratischem Aufwand, an Intransparenz und Leistungseinbrüchen? Das können wir uns gerade in Anbetracht der großen Flüchtlingszahlen nicht mehr erlauben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In unserem Antrag schlagen wir eine Möglichkeit vor, wie mit diesem Problem umgegangen werden könnte; unabhängig von dem gesamten Asylpaket, das in den nächsten zwei Wochen geschnürt werden soll. Bitte überdenken Sie noch einmal die Situation, die wir zu stemmen haben. Zeigen Sie sich offen, und gehen Sie konstruktiv mit unseren Vorschlägen um.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)