Zum Auslaufen der Bleiberechtsregelung zum 31. Dezember 2011 erklärt die Münsteraner Abgeordnete Maria Klein-Schmeink: Mit dem Auslaufen der Bleiberechtsregelung zum 31.12. 2011 droht vielen in Deutschland lebenden Menschen, die derzeit nur über eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" verfügen, der Rückfall in die Duldung. Alleine in Münster sind rund 250 Personen betroffen. "Es ist absurd und unmenschlich, dass die Hürde für das Bleiberecht so ausgestaltet ist, dass letztlich viele langjährig hier Lebende sie nicht nehmen können. " Insbesondere an der Bedingung einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung scheitern bisher viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Gefordert wird derzeit nicht nur ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, sondern auch der Nachweis über ein regelmäßiges Arbeitseinkommen mindestens in Höhe des Arbeitslosengeldes II. Während fast 1,4 Millionen Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmer in Deutschland aufstockende "Hartz-IV"-Leistungen ergänzend zum Arbeitseinkommen erhalten, wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von einem nicht prekären Arbeitsverhältnis abhängig gemacht. Dabei hat gerade dieser Personenkreis meistens nur eine realistische Erwerbsperspektive im Niedriglohnbereich. Wir Grünen im Bundestag fordern deshalb eine dauerhafte, gleitende gesetzliche Bleiberechtsregelung, um langjährig Geduldeten eine gesicherte Perspektive zu eröffnen. Eine Aufenthaltserlaubnis sollten außerdem auch besonders belastete Menschen erhalten, die wegen einer Krankheit nicht arbeiten können, behindert oder alt sind, Angehörige pflegen und/oder Kinder erziehen. Für unbegleitete Minderjährige, Traumatisierte und Opfern von rassistischen Übergriffen wollen wir zudem die Aufenthaltszeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf zwei Jahre deutlich verkürzen. "Statt rechtlicher Grauzonen brauchen Menschen, die sich seit vielen Jahren hier aufhalten, eine gesicherte Aufenthalts- und Lebensperspektive."
Die Pressemitteilung im PDF-Format
Link zum Antrag der Bundestagsfraktion (Drs. 17/7463)