„Die Bundesregierung riskiert hier erneut einen Verstoß gegen Verfassungsrechte. Es wurden keine Anstrengungen unternommen, den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen zu ermitteln. Dieser muss entwicklungsbedingte Kosten auf Grundlage eines transparenten Verfahrens tatsächlich abbilden und auch kulturelle und sportlichen Aktivitäten berücksichtigen. Trotz des Urteils verbauen CDU und FDP den Kindern aus armen Familien weiterhin systematisch Chancen auf eine individuelle Entwicklung ihrer Fähigkeiten. Das Bildungspaket deckt nur einen kleinen Teil der notwendigen Förderung ab.“ Kritisch sieht sie auch, dass die Bundesregierung die Kommunen erneut bei den von SGB II Beziehenden im Stich lässt und den Bundesanteil an diesen Kosten nicht an die tatsächliche Entwicklung anpassen will. Stattdessen greift die Bundesregierung zu dem Kunstgriff, dass die Kommunen nun selbst entscheiden sollen, welche Wohnkosten angemessen sind. Damit schiebt man den Kommunen den schwarzen Peter zu. Sie sollen ihre SGB Beziehenden dazu zwingen in möglichst preiswerten Wohnraum zu ziehen oder höhere Mietkosten aus ihrem allgemeinen Regelsatz zu bezahlen. Auch das ist verfassungswidrig. Ich hätte mir jenseits aller Parteipolitik gewünscht, dass endlich die Entwicklungschancen von allen Kindern und Familien ernst genommen werden. Das wäre ein wirkliches Weihnachtsgeschenk gewesen.“