Am Mittwoch den 5. Februar 2014 fand die Podiumsdiskussion zum Thema Korruption im Gesundheitswesen in Hamm statt. Eingeladen zu dieser Veranstaltung waren die Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNE), Edgar Franke (SPD), Kathrin Vogler (DIE LINKE) und Hubert Hüppe(CDU/CSU). Zudem waren Christiane Fischer als eine der Veranstalterinnen und Leiterin der Initiative der unbestechlichen Ärzte und Ärztinnen MEZIS e.V.(Mein Essen zahl ich selbst) und Hans Albert Gehle, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen Lippe (ÄKWL) anwesend.Die Diskussion wurde von der Apothekerin Elisabeth Nieder geleitet.
Im Bundestag war ein Gesetzgebungsverfahren in der letzten Legislaturperiode gescheitert, da sich die damalige Koalition nach langem Zögern nur zu einer Regelung im Sozialgesetzgebung und damit nur zu einer Teillösung durchringen konnte. Nachdem die FDP nicht mehr im Bundestag und in der Regierung vertreten ist, war man sich auf dem Podium grundsätzlich schnell darüber einig, dass korruptes Verhalten von Ärzten ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden sollte. Denn es besteht Handlungsbedarf, weil nach heutiger Gesetzeslage Korruption bei niedergelassenen Ärzten und alle freiberuflich tätigen Gesundheitsberufen nicht strafgesetzlich geahndet werden kann. Dies ist nach Meinung aller Politiker nicht hinnehmbar, weil so das Vertrauen der Patienten zum Arzt schweren Schaden nimmt. Patientinnen müssen darauf vertrauen können, dass eine Behandlungsempfehlung ausschließlich ihrem gesundheitlichen Wohl dient und nicht aus Gewinnstreben erfolgt. Studien zeigen jedoch eine weit verbreitete Kultur von Geschenken und Vergünstigungen, geht es im Gesundheitswesen doch um ein Ausgabevolumen das dem Bundeshaushalt entspricht.
Maria Klein-Schmeink betonte, dass die Grünen sich darüberhinaus für mehr unabhängige Fortbildung und gesetzliche Transparenzregeln einsetzen. Jede Zuwendung über 100 Euro eines Herstellers von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Hilfsmitteln an Ärzte und andere Behandler solle in einem Register bekannt gemacht werden. Dabei könne man sich an einer gesetzlichen Regelung in den USA orientieren. Das schaffe für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit abzuschätzen, ob Interessenkonflikte bestehen. Dabei gehe es nicht um die Erfassung der normal über die Gebührenordnung für Ärzte oder die Honorarvereinbarungen von Heilmittelerbringern mit den Kassen.
In der anschließenden Diskussion wurde die Frage nach der exakten Grenzziehung aufgeworfen. Ist das kostenlose Essen auf einem Empfang schon Korruption? Und ist die Annahme eines Werbegeschenks in Form eines Kugelschreibes noch in Ordnung? Auch hier bestand große Einigigkeit, dass es nicht um Bagatellfragen gehen soll. Nun wird es in der kommenden Zeit darauf ankommen, zügig eine praxistaugliche Regelung im Strafgesetzbuch zu verankern. Die rot- grünen Bundesländer hatten dazu im Bundesrat im letzten Jahr bereits einen Vorschlag vorgelegt.