Noch bis zum 27. April kann die Online-Petition an den Deutschen Bundestag zum Thema Lärmschutz im Luftverkehr nach einer kurzen und unkomplizierten Anmeldung hier mitgezeichnet werden.
Der Text der Petition lautet: Der Deutsche Bundestag möge ein Nachtflugverbot an allen deutschen Flughäfen in der Zeit von 22 bis 06 Uhr beschließen, um die durch nächtlichen Fluglärm verursachte massive Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung zu beseitigen.
Begründung:
Zahlreiche Studien und Untersuchungen von namhaften Persönlichkeiten und Instituten haben bewiesen, dass Nachtfluglärm in besonderer Weise krank macht. Eine wissenschaftliche Expertengruppe von WHO und Umweltbundesamt hat alle einschlägigen medizinischen Untersuchungen der letzten Jahre bewertet und dabei festgestellt, dass nächtliche Lärmbelastung eindeutig mit gesundheitlichen Schäden in Verbindung steht und vorzeitige Morbidität und Mortalität zur Folge haben kann. Gesundheitsschäden durch Nachtfluglärm sind nur dann mit Sicherheit auszuschließen, wenn der Dauerschallpegel 40 dB(A) nicht übersteigt. Ab 50 dB(A) muss die Situation als zunehmend gefährlich für die Gesundheit der Bevölkerung angesehen werden. Dieser Wert wird regelmäßig und damit unverantwortlich hoch mit 55 bis 90 dB(A) überboten.

Eine Steigerung von 10 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Schallpegels. Steigt er z. B. von 40 auf 70 dB(A), so erhöht sich der Schallpegel um das 8-fache.

Weiter heißt es: Auch wenn Menschen schlafen, reagieren ihre Ohren, ihr Gehirn und ihr Körper trotzdem weiter auf Geräusche, wodurch sich auch schon vorhandene Gesundheitsprobleme verschärfen. Besonders schädlich seien die Auswirkungen von Lärm meist dann, wenn Menschen während des Einschlafens wieder aufwachen.
Da Kinder längere Zeit im Bett verbrächten als Erwachsene, seien sie nächtlichem Lärm in verstärktem Maße ausgesetzt. Chronisch Kranke und ältere Menschen seien allgemein anfälliger für Ruhestörung. Schichtarbeiter trügen ein besonders hohes Risiko, da ihre Schlafstruktur gestört sei. Generell sind einkommensschwache Bevölkerungsschichten überproportional betroffen, da sie sich ein Leben in ruhigen Wohngebieten oder ausreichend schallisolierte Wohnungen nicht leisten können.

Zuletzt hat der Epidemiologe Prof. Greiser in einer Studie nachgewiesen, dass im Raum Köln/Bonn, wo nächtlicher Fluglärm auftritt, deutlich vermehrt Krankheiten auftreten wie hoher Blutdruck, Schlaganfall, Herzkreislaufkrankheiten, Krebs. Bei der Überprüfung des Krebsrisikos infolge nächtlichen Fluglärms bei 55 dB(A) stellte sich allein bei Frauen eine Erhöhung des Risikos für Brustkrebs von 111% und eine solche für Leukämie und Lymphdrüsenkrebs auf das Fünffache dar. Allein im Umfeld des Köln/Bonner Flughafens sind 400.000 Anwohner vom Nachtfluglärm (> 40 dB(A)) betroffen. Davon sind 30% (120.000) einer mindestens 10-fachen Lärmmenge und über 6% (24.000) einer >30-fachen Lärmmenge ausgesetzt!

Diese Ergebnisse sind auf alle deutschen Flughäfen übertragbar, da dort Studien in der Vergangenheit ähnliche Erkenntnisse ergaben. Somit sind bundesweit mehrere Millionen Menschen betroffen.

Gesetzgeber und Bundesregierung reagieren nicht auf diese Gefahr. Sie kommen ihren Schutzpflichten nicht nach und verletzen die Grundrechte der Artikel 1(3), 2(2), 3(1), 14, 19, 56/64 GG. Auch die §§ 6 und 29b LuftVG werden bundesweit von den Verantwortlichen weder genügend überwacht noch in ihrem ursprünglichen Sinn durchgesetzt.