Zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Die Bundesregierung muss die heutige Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) sehr ernst nehmen. Es ist ein massives Versäumnis der Bundesregierung, dass zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) keine differenzierten Datenschutzeinstellungen möglich sind. Schon seit spätestens Anfang 2018 ist der Bundesregierung und dem Gesundheitsministerium bekannt, dass dieses wichtige Rechtemanagement in der ersten Version der Akte fehlen wird. Gesundheitsdaten beinhalten intimste Informationen der Bürgerinnen und Bürger, die es effektiv zu schützen gilt. Daher haben wir sowohl beim Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) als auch beim PDSG stets gefordert, dass die Patientinnen und Patienten zumindest einige grundlegende Entscheidungsoptionen haben müssen, welchem Leistungserbringer sie einzelne Dokumente in der Akte zur Verfügung stellen möchten. Stufenweise müssen differenzierte, verständliche und praktikable Datenschutzeinstellungen ermöglicht werden. Patientinnen und Patienten müssen die volle Hoheit über ihre eigenen Daten besitzen und eingrenzen können, wer welche Einsicht darin hat. Gehandelt hat die Bundesregierung nicht. Nun besteht dringender Nachholbedarf. Die Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, auch im Gesundheitswesen hat sie das große Potenzial, die Versorgung konkret zu verbessern. Dies funktioniert aber gerade angesichts der Sensibilität der Daten nur, wenn das Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung umfassend gewahrt bleibt. Ihrer Schutzverantwortung muss die Bundesregierung zwingend gerecht werden. Sie muss das Vertrauen und die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer stärken und endlich die grundlegenden Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen.