Zu der Teileinigung der Selbstverwaltungspartner über die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für psychiatrische Krankenhäuser erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
Es ist gut, dass die Vertragspartner eine Verbesserung bei der Absprache für ein neues Vergütungssystem erreichen konnten. Das geht in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus. Zentrales Ziel muss es sein, die Versorgung zu verbessern und am individuellen Bedarf des Patienten auszurichten. Deshalb müssen weitere Elemente am bisherigen System korrigiert werden.
Wichtig bleibt, dass auch die besonderen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen, der Notfallversorgung und der besseren sektorübergreifenden Versorgung angegangen werden. Die Einführung eines neuen Entgeltsystems muss dazu genutzt werden, stationären Aufenthalt häufig durch andere Behandlungsmöglichkeiten zu ersetzen, die gemeindenahe Versorgung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung flexibler zu gestalten und mehr ambulante Krisenintervention und -begleitung vorzusehen. Psychotherapie sowie die psychosoziale Unterstützung sind vor Ort stärker einzubeziehen. Den Anforderungen der UN-Behindertenkonvention muss nach umfassender Vermeidung von Zwangsmaßnahmen durch entsprechende personelle Kapazitäten Rechnung getragen werden.
Um ein Vergütungssystem zu entwickeln, das eine patientengerechte Versorgung erlaubt, muss die Optionsphase verlängert werden.