Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Spahn,
in meinen Gesprächen mit Heilmittelerbringern wird regelmäßig die nicht kostendeckende Vergütung von Hausbesuchen thematisiert, die dazu führt, dass Hausbesuche häufig gar nicht mehr stattfinden. Das ist fatal, weil damit die Schwächsten, die immobilen Patientinnen und Patienten und die BewohnerInnen in sozialen Einrichtungen, komplett aus der Heilmittelversorgung herausfallen. Nicht umsonst fordern auch die KassenärztInnen, obwohl sie derzeit bereits laut Andreas Gassen, dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) rund 25 € pro Hausbesuch erhalten und damit deutlich mehr als die Heilmittelerbringer, eine weitere Erhöhung der Hausbesuchsvergütung. Die Vergütung von Hausbesuchen für Heilmittelerbringer ist daher deutlich anzuheben. Hausbesuche im Heilmittelbereich werden anderenfalls schlichtweg nicht mehr stattfinden.
Nun soll mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die Vergütung für Heilmittelerbringer für jede Leistung bundesweit und über alle Kassenarten hinweg auf den jeweils höchsten Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebietes vereinbart worden ist, angehoben werden. Derzeit gibt es nach Region und Kassenart jedoch unterschiedliche Abrechnungsvarianten und damit verschiedene Leistungspositionen für den Hausbesuch.
Es wird zunächst zwischen den Leistungspositionen „Hausbesuche im häuslichen Umfeld“ und den „Hausbesuchen in einer sozialen Einrichtung“ differenziert und zum Teil auch unterschiedlich vergütet. Die Hausbesuchsvergütung in sozialen Einrichtungen selbst wird zum Teil noch weiter in einen „Hausbesuch nur eines Patienten in einer sozialen Einrichtung“ oder aber den „Besuch für jeden weiteren Patienten in derselben Einrichtung“ untergliedert. In den Fällen, bei denen keine weitere Untergliederung bei der Hausbesuchsvergütung in sozialen Einrichtungen stattfindet, kann der Therapeut oder die Therapeutin im Vergleich zur Vergütung eines Hausbesuches im häuslichen Umfeld nur eine niedrigere Pauschale abrechnen, trotz der Behandlung nur eines einzigen Patienten in der sozialen Einrichtung.
Zu guter Letzt gibt es auch beim Wegegeld verschiedene Varianten. Entweder wird zum Hausbesuch zusätzlich eine Wegegeldpauschale bezahlt, oder aber die Hausbesuchsvergütung wird mit der Wegepauschale zu einer Position der sog. Einsatzpauschale zusammengefasst und vergütet, oder aber es gibt, abhängig von der Entfernung, neben der Hausbesuchsvergütung die Erstattung der konkret gefahrenen Kilometer. Hausbesuche in ländlichen, dünn besiedelten Regionen mit weiten Entfernungen rechnen sich aufgrund der langen Anfahrtszeiten nicht. Doch auch die Anfahrtszeit aus Praxen in Innenstadtlage in größeren Städten kann trotz kurzer Entfernung aufgrund der Verkehrslage sehr lange dauern, entsprechend kann der Aufwand über die Kilometerangabe nicht abgebildet werden.
Alle Hausbesuchsvarianten sind derzeit für die leistenden TherapeutInnen unwirtschaftlich. Zusätzlich benachteiligen manche der Leistungspositionen die Leistungserbringer – ohne einen sachlichen Hintergrund – mehr als die anderen Leistungspositionen.
Hausbesuche sind immens wichtig, für die Versorgung von immobilen PatientInnen und HeimbewohnerInnen. Die Neuregelung muss daher dafür sorgen, dass Hausbesuche wieder wirtschaftlich werden und die Versorgung nicht mehr von Parametern abhängt, die sachlich nicht begründbar sind, oder auf die TherapeutInnen keinen Einfluss nehmen können.
Ich halte es für notwendig, bereits im Gesetzgebungsverfahren zu klären was es bedeutet, wenn die Vergütung für Hausbesuche auf den bundesweit jeweils höchsten zwischen den Vertragsparteien ausgehandelten Wert angehoben werden soll.
Wird es für die einzelnen Berufszweige jeweils eine bundeseinheitliche Regelung geben, nach der es entweder eine Hausbesuchsposition für den Aufwand an sich zuzüglich Kilometergeld gibt, oder eine Hausbesuchsposition für den Aufwand zuzüglich einer Wegegeldpauschale, oder aber eine Einsatzpauschale, die das Wegegeld bereits enthält?
Werden Hausbesuche im häuslichen Umfeld und Besuche in sozialen Einrichtungen unterschiedlich bezahlt? Und wenn ja, werden Hausbesuche in sozialen Einrichtungen dann zumindest bei der Behandlung nur eines Patienten mit der Behandlung eines Patienten im häuslichen Umfeld gleichgestellt?
Wenn es eine einheitliche Regelung für jeden Berufszweig gibt, welche wird das dann jeweils für die PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, PodologInnen und DiätassistentInnen sein? Und in welcher Höhe werden Hausbesuche dann für die jeweiligen Berufszweige vergütet?
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die bundesweite Regelung für die Vergütung von Hausbesuchen in jedem Fall eine Verbesserung bringt und dafür sorgt, dass TherapeutInnen weiterhin Hausbesuche möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Klein-Schmeink