Zu den neuen Plänen der Union zur Ergänzung des Patientenrechtegesetzes erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Wir begrüßen es sehr, wenn sich jetzt auch die Union für einen Härtefallfonds einsetzen will. Der Referentenentwurf der Bundesregierung lässt Opfer von Behandlungsfehlern weiterhin in einer oft aussichtslosen Situation, wenn sie eine  Entschädigung einklagen wollen.
Der Härtefallfonds ist in nicht eindeutigen Fällen und bei schwerwiegenden Schäden der richtige Weg. Er muss gerecht finanziert sein, zum Beispiel durch eine Umlage.
Wir meinen: Es muss zusätzlich grundsätzlich zu einer Beweiserleichterung vor Gericht kommen, da heute der Patient den Nachweis führen muss, dass ein erwiesener Behandlungsfehler eindeutig die Ursache für seinen erlittenen Schaden war. Das ist in der Realität für einen Laien sehr schwer möglich. Deshalb sind heute Behandlungsfehlerprozesse extrem langwierig und für Patienten mit hohen finanziellen Risiken verbunden.
Auch in Bezug zur Patientensicherheit reicht es nicht auf freiwillige Lösungen zu setzen. Hier müssen die Zulassungs- und Kontrollbedingungen an die Anforderungen des Arzneimittelrechts angepasst werden. Zusätzlich müssen verbindliche Melderegister für Medizinprodukte höherer Gefahrenklassen geschaffen werden, die auch eine Langzeitbeobachtung ermöglichen und frühzeitig Risiken transparent machen.