Ende 2006 wurde die Spielverordnung, die die Rahmenbedingungen für Geldspielgeräte festlegt, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie novelliert. Viele Vorgaben, die auch Einfluss auf das Suchtpotential der Spiele haben, wurden gelockert, um Automatenspiele den Wettbewerb mit anderen Glücksspielanbietern zu erleichtern. Nach den Ergebnissen einer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen und 2010 veröffentlichten Studie des Instituts für Therapieforschung in München schätzen 60 Prozent aller befragten Spieler das Risiko des finanziellen Verlusts jetzt als wesentlich höher ein als vor der Novellierung. 50 Prozent der Spieler schätzen das Risiko des Kontrollverlustes nunmehr als wesentlich höher ein. Auch der Umsatz durch Geldspielautomaten steigerte sich infolge der Neuregelung zwischen 2002 und 2012 von 5,7 Mrd. Euro auf 19,2 Mrd. Euro. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Selbsthilfegruppen von Glücksspieler/-innen von 110 auf 206.
Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund nach langwierigen Verhandlungen am 5. Juli 2013 in einem Maßgabebeschluss gravierende Änderungen zur sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung beschlossen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich diesem anzuschließen und einen entsprechenden Kabinettsbeschluss herbeizuführen.
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