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Protokoll der Rede (99. Sitzung des Deutschen Bundestages der 17. Wahlperiode):
Vizepräsident Eduard Oswald:

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächste hat unsere Kollegin Maria Klein-Schmeink von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Bitte, Frau Kollegin.

Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ganz so martialisch wie mein Vorredner will ich nicht an das Thema herangehen. Es ist zwar leicht, am Ende eines Erkenntnisprozesses zu sagen: „Wir haben es schon immer besser gewusst; jetzt kommt zum Glück die Erkenntnis zum Tragen“,

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Man hätte unserem Antrag vielleicht zustimmen können! – Katja Kipping [DIE LINKE]: Das hat er so nicht gesagt!)

aber ich glaube, man muss ein bisschen fairer damit umgehen.

(Zuruf von der LINKEN: Lieber ehrlich damit umgehen!)

– Wie gnädig.

In der Tat liegt ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Krankenhaushygiene vor, dessen Inhalt noch vor zwei Jahren vom größeren Teil dieses Hauses abgelehnt worden ist. Das sehe ich genauso. Man sieht, dass es einen längeren Erkenntnisprozess gegeben hat, der zu der Einsicht geführt hat, dass wir nicht weiter nur auf freiwillige Maßnahmen und das Engagement der Länder und Kommunen bei der Hygieneüberwachung setzen können, sondern auf allen Ebenen konsequent arbeiten müssen. So lässt sich die Vorgeschichte beschreiben.

Es ist zwar nicht verkehrt, auf die verschiedenen freiwilligen Instrumente einzugehen. Diese nutzen wir auch in vielen anderen Bereichen. Man muss aber deutlich sagen, dass der Erkenntnisgewinn zu lange gedauert hat.

Ich selber komme aus Münster. Dort kann man erleben, dass konsequentes Handeln und ein strikter Hygiene- und Präventionsplan dazu führen, dass die Infektionsraten in den Krankenhäusern massiv gesenkt werden können, nämlich auf ungefähr 1 Prozent wie in den Niederlanden.

Als Münsteranerin weiß ich auch, dass man, wenn man einen Unfall hat und in ein grenznahes Krankenhaus kommt, als Risikopatient gilt, weil wir – jedenfalls bislang – so schlechte Hygienestandards haben. Das alles ist ernst zu nehmen und ein Hinweis darauf, dass wir große Defizite haben.

Der Gesetzentwurf versucht, einige Problemfaktoren anzugehen, und zwar vor allen Dingen mit Regelungen, die über die Länderverordnungen zum Tragen kommen sollen. Ein Defizit ist aber, dass Sie die Dinge, die man im Bundesinfektionsschutzgesetz regeln könnte, nicht auch dort regeln, zum Beispiel das Instrument des Screenings, das sich in den Niederlanden so gut bewährt hat. Warum gibt es dazu keine gesetzliche Vorgabe im Bundesinfektionsschutzgesetz? Das leuchtet mir nicht ein. Eine solche Vorgabe würde dazu führen, dass wir bundesweit einen bestimmten Standard hätten, der überall – sowohl in Krankenhäusern als auch in anderen Einrichtungen – einzuhalten wäre.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])

Diesen wichtigen Schritt könnte man gehen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie dieses Problem, obwohl wir eine Bundeskompetenz dafür haben, nicht auf Bundesebene angehen.

Die Niederlande profitieren davon, dass sie seit Jahrzehnten eine sehr restriktive Antibiotikastrategie haben. Was machen wir? Wir setzen erneut eine Kommission ein. Es gab ja schon eine Vorläuferkommission; ich konnte meiner Recherche allerdings keinerlei Ergebnisse oder Zwischenberichte finden. Die neue Kommission soll jetzt zwar verbindliche Empfehlungen abgeben, aber das wird dauern. Wir brauchen einen ganz konkreten Plan, um in der ambulanten medizinischen Versorgung wirklich zu einem viel restriktiveren Antibiotikaeinsatz zu kommen.

Wir wissen alle, dass eine neue und sehr gefährliche Quelle von MRSA die Landwirtschaft, die Tierzucht, ist. Was ist diesbezüglich vorgesehen? Dieser gesamte Bereich ist in dem Gesetzentwurf komplett ausgeklammert worden. Es gibt keine gezielten Maßnahmen für die Beschäftigten in der Landwirtschaft. Ich habe keinen einzigen Ansatz in diesem Papier dazu gefunden, was wir in landwirtschaftlich geprägten Regionen ganz gezielt machen müssen, um zu weiteren Fortschritten zu kommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Da besteht ein massiver Nachbesserungsbedarf.

Der Gesetzentwurf liefert aber eine gute Vorlage, um im Sinne des Patientenschutzes voranzukommen. Ich bitte aber darum, zusätzlich die Frage eines neuen EBM noch einmal genauer zu betrachten. Es geht nicht darum, Anreize zu schaffen. Es geht darum, wirksame Instrumente wie das Screening sehr zielgerichtet einzusetzen, und zwar nicht als zusätzliche Einkommensmöglichkeit für Ärzte, sondern um im Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowohl Risiken auszuschließen als auch die Sanierung von MRSA zu gewährleisten.

Heute liegt tatsächlich ein Vorschlag für einen Schritt in Richtung Patientenschutz auf dem Tisch. Wir müssen allerdings zusehen, dass er auch wirklich stringent und tatkräftig umgesetzt wird.

(Beifall beim Bündnis 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)