Ein Gruppenfoto vor dem Eingang des Krankenhauses von (v. l.): Tim Richwien, Maik Büscher, Dr. Wolfgang Kusch, Maria Klein-Schmeink MdB, Dr. Nils Brüggemann und Andreas Barthold

Der Einladung der St. Franziskus-Stiftung Münster war Maria Klein-Schmeink, MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen mit großem Interesse gefolgt, um sich über die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Zeiten der Energiekrise und hoher Inflation auszutauschen. Vor Ort im Herz-Jesu-Krankenhaus (HJK) begrüßten sie auch Vertreter der Alexianer GmbH. Aus der Diskussion mit zwei der größten katholischen Krankenhausträger ergab sich ein besonders tiefer und fundierter Einblick in die aktuelle Situation der deutschen Krankenhäuser. Offen berichteten Dr. Nils Brüggemann (Vorstandsvorsitzender der St. Franziskus-Stiftung), Andreas Barthold (Hauptgeschäftsführer der Alexianer GmbH), HJK-Geschäftsführer Tim Richwien, Maik Büscher (Geschäftsführer der Raphaelsklinik und des Clemenshospitals der
Alexianer) sowie der Ärztliche Direktor des HJK Dr. Wolfgang Kusch nicht nur von einer Ballung aktueller Entwicklungen, die die deutschen Krankenhäuser in Schieflage bringen, sondern warteten auch mit Lösungsvorschlägen zum Einbinden in die Krankenhausreform auf.

Neben den reduzierten Aufnahmekapazitäten wies Dr. Nils Brüggemann auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise und der inflationären Steigerung der Sachkosten hin: „Nach aktuellem Stand werden sich im kommenden Jahr allein die Kosten für Erdgas für alle Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung vervierfachen“. Andreas Barthold mahnte an: „Diese Kostensteigerungen können von den Krankenhäusern nicht kompensiert werden.“
Maria Klein-Schmeink sicherte eine Abfederung der Energiekosten zu, zum Ausgleich inflationsbedingter Steigerungen im Sachkostenbereich konnte sie jedoch noch keinen Ausblick geben. „Wir werden uns aber dafür einsetzen“, so die Politikerin zuversichtlich. Eine große Hilfe für die Krankenhäuser wäre zudem, so die Gesundheitsfachleute unisono, die Weiterführung
der derzeitigen fünftägigen Zahlungspflicht der Krankenkassen zur Begleichung von Krankenhausrechnungen. Diese verkürzte Zahlungspflicht soll nach derzeitiger Gesetzeslage wieder auf die vor der Corona-Pandemie bestehende Frist von 14 Tagen zurückgeführt werden und würde dann bei der bereits angespannten wirtschaftlichen Lage aller Krankenhäuser in Deutschland zusätzlich zu einem in dieser Situation kritischen Liquiditätsentzug führen.
Maria Klein-Schmeink dankte für den informativen, fach- und praxisnahen Input, der für eine effiziente politische Arbeit unerlässlich
sei. Genauso unerlässlich sei für alle Beteiligten allerdings auch die Geduld. Es gäbe viele Etappen im Prozess der anstehenden Krankenhausreform. So verwies sie auf die nötige Konsentierung etwa zwischen Land, Bund und auch EU-Vorgaben und selbstverständlich auf die notwendige Trägerbeteiligung.