In der vergangenen Woche wurde mit der Einbringung des Gesetzentwurfes zum Chancen-Aufenthaltsrecht ein zentrales flüchtlingspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. „Unsere positive Grundhaltung ist nichts weniger als ein Paradigmenwechsel: wir beenden eine Politik der Angst der letzten Regierungen, geprägt von Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglichen wir Perspektiven für Menschen, die bereits Teil unserer Gesellschaft sind“, so die Münsteraner Bundestagsabgeordnete. „Dafür haben wir Grünen lange gekämpft!“ Menschen, die seit fünf Jahren geduldet hier leben, werden mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen. Dabei handele es sich um essentielle Fragen wie Arbeit, Sprachkenntnisse und Identitätsnachweise. „Wir schaffen praxistaugliche Lösungen, die Chancen geben, denn auch Kommunen und Unternehmen wollen diese Chancen nutzen“, so Klein-Schmeink. Die Wirtschaft dränge wegen großer Personalnöte schon seit längerem auf pragmatische Verfahren im Aufenthaltsrecht nach dem Prinzip „Ausbildung statt Abschiebung“.
Mit dem Gesetzentwurf werde zunächst nur ein kleiner Teil der migrations-integrations- und flüchtlingspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. „Wir hätten uns eine schnellere Umsetzung weiterer Aspekte – wie z.B. die Gleichstellung des Familiennachzugs von subsidiär Geschützten mit anerkannten Flüchtlingen und die Regelung des Geschwisternachzuges sowie die Streichung von Arbeitsverboten, Reformen im Asylverfahrensrecht einschließlich einer unabhängigen Asylverfahrensberatung und die Reform der Fachkräfteeinwanderung gewünscht. Die Gesetzespakete hierzu sind nun in Arbeit“, versichert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klein-Schmeink.
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