„Angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes muss der Verkehr reduziert und andere Transportmöglichkeiten stärker ausgebaut werden. Ich habe die Verkehrsprognosezahlen bereits 2013 in einer kleinen Anfrage im Bundestag hinterfragt und auf eine Änderung im Bundesverkehrswegeplan hingewirkt. Alle CSU-Verkehrsminister haben die Bedenken beiseite gewischt!“ so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag. Sie unterstützt weiterhin die berechtigten Anliegen der Bürgerinitative Landschaftsschutz Roxel.
Carsten Peters, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion:
„Der Rat hat sich gegen den Bau der Mammut-Rastanlage ausgesprochen, denn allein in Münster-Roxel wird eine Fläche von ca. 10 ha (entspricht etwa 15 Fußballplätzen), des seit 1971 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes (LSG) Altenroxel Heide vernichtet, und das in Zeiten eines massiven Klimawandels.
Dieses LSG verbindet die Altenroxeler Heide über Schloss Hohenfeld, das Aaseetal bis zum Aasee, bis in die Innenstadt. Folgen dieser geplanten Landschaftsvernichtung sind u.a. neue Hitzeinseln, Verlust von landwirtschaftlich wertvoller Fläche, Vernichtung einer der letzten Freiflächen und Naherholungsgebiete in Roxel. Das LSG wurde der Roxeler Bevölkerung als Ausgleich für die Zerschneidung des Stadtteils durch die A1 eingerichtet und darf laut Gutachten für eine Südumgehung, wegen der einmaligen und typischen Landschaft für das Münsterland, nicht zerstört werden. Die Vereinbarungen und Zusagen – auch wenn sie fast 50 Jahre alt sind – müssen auch weiterhin Gültigkeit haben.
Zerstört würde durch die LKW-Anlage zudem eine Frischluftschneise, die dringend benötigte Kaltluft in die Innenstadt bringt. Die Auswirkungen auf das lokale Klima sind dann sofort spürbar und in Zeiten von Erderwärmung und Klimawandel nicht verantwortlich. Zudem muss das politische und wirtschaftliche Bestreben grundsätzlich dahin gehen, mehr Güter über die Schiene (Bahn) und das Wasser (Kanäle) zu transportieren. Der intensive Transport von Gütern über die Straße ist in hohem Maße mit CO2-Ausstoß verbunden. Diesen zu reduzieren ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Das Luftschadstoffgutachten, die EG-Wasserrahmenrichtlinie und eine faunistische Untersuchung, die im Planfeststellungsverfahren einzusehen sind, lassen Fragen offen. Bis zum 18. 6. 2021 einschließlich können Einwendungen bei der Bezirksregierung Münster, der Stadt Münster sowie der Stadt Hörstel erhoben werden.
„Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, sich zu beteiligen und ihre Einwände vorzubringen. Bei Rückfragen sind wir gerne behilflich,“ heißt es sowohl aus dem Fraktions- wie Abgeordneten-Büro.