Mein Standpunkt: 

Was wir zu Beginn der Pandemie nur zu hoffen gewagt haben, ist mittlerweile Realität. Es stehen gleich mehrere hochwirksame und sichere Impfstoffe gegen eine Erkrankung mit Covid-19 zur Verfügung. Wir haben damit einen Ausweg aus der Corona- Krise in der Hand. Die letzten beiden Wellen haben jedoch deutlich gemacht, ohne eine ausreichend hohe Impfquote in der gesamten Bevölkerung wird kein Ausweg aus dem immer wiederkehrenden Kreislauf aufeinanderfolgender Corona-Wellen gelingen. Wie ihr wisst, habe ich eine allgemeine Impfpflicht zunächst abgelehnt, da ich überzeugt bin, dass zunächst alles getan werden muss, um so viele Menschen wie möglich mit guten Argumenten von einer freiwilligen Impfung zu überzeugen. Doch mittlerweile zeigt sich, dass eine Minderheit sich durch alle guten Argumente nicht überzeugen lässt und somit nur durch eine Impfpflicht zu einer Impfung zu bewegen ist.

Zugleich zeigt sich, dass wir eine sehr ernste Belastungsprobe für unser Gesundheitswesen vor uns haben mit weitreichenden Folgen für all diejenigen, die dringend Behandlung und Therapie in der stationären Versorgung brauchen, z.B als akut Krebserkrankte oder andere schwer Erkrankte. Auch Kinder und Jugendliche und ihre Familie tragen seit vielen Monaten erhebliche Einschränkungen und Belastungen solidarisch mit. In vielen gesellschaftlichen Bereichen hinterlässt die Pandemie massive Belastungen und Verwerfungen, kurzum eine hohe Impfquote kann helfen, diese Zumutungen endlich hinter uns zu lassen und wieder mehr Freiheiten und Entfaltungsmöglichkeiten zu leben.

Vor diesem Hintergrund habe ich meine frühere Meinung geändert und befürworte die Einführung einer Impfpflicht für alle erwachsenen Menschen in Deutschland.
Da diese jedoch einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, muss sie im Deutschen Bundestag sehr sorgfältig diskutiert und abgewogen werden. Zudem müssen eine ganze Reihe Detailfragen geklärt werden. So setze ich mich u.a. für eine Lösung ein, die ohne ein zentrales Impfregister zur Kontrolle auskommt. Ich werbe deshalb dafür, dass wir als Parlament die Debatte zur Einführung einer Impfpflicht mit Hochdruck führen, uns aber dennoch die notwendige Zeit nehmen, um zu einem sorgfältig austarierten Ergebnis zu kommen. Das bedeutet, dass mit einer endgültigen Abstimmung über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht erst im März zu rechnen ist. Die Omikronwelle werden wir bis dahin hoffentlich mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gebrochen haben. Dabei helfen uns die Maßnahmen, die wir Ende letzten Jahres mit Änderungen im Infektionsschutzgesetz ermöglicht haben (u.a. 3G am Arbeitsplatz, flächendeckendes 2G+ bei öffentlichen Veranstaltungen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen) und vor allem die Boosterimpfkampagne, dank der innerhalb kürzester Zeit bereits 36,8 Mio. Menschen (44,2 % der Gesamtbevölkerung) eine Boosterimpfung erhalten haben. Bei den über 60- Jährigen sind es sogar bereits über 52,3% (Stand 12.01.22). Diese Erfolge sind sehr zu begrüßen, zeigen aber auch, dass noch ein zu großer Teil der Bevölkerung sich noch nicht für eine Impfung hat entscheiden können. Ein Impftermin ist mittlerweile wieder schnell und einfach verfügbar, daran scheitern Impfungen nun nicht mehr. Um jedoch weitere Wellen im nächsten Herbst und Winter zu verhindern greift eine Einführung einer Impfpflicht im März mit einer daran anknüpfenden Karenzzeit für die Absolvierung der Stand heute nötigen drei Impfungen genau zum richtigen Zeitpunkt.

Verfahren:

Bereits jetzt werden innerhalb und zwischen den Fraktionen intensive Gespräche geführt, um die Bildung von Gruppen, die die verschiedenen Standpunkte abbilden voranzutreiben. In der vierten Kalenderwoche wird der Bundestag eine erste Orientierungsdebatte führen. Dabei werden unabhängig von Fraktionslinien die verschiedenen Positionen in einen ersten öffentlichen Austausch treten. In einem zweiten Schritt haben wir innerhalb der Ampelkoalition vereinbart, dass bis Ende Januar die bis dahin gebildeten Gruppen die Eckpunkte der von ihnen angestrebten Lösung fertigstellen. Daraufhin werden im Februar anhand dieser Eckpunkte konkrete Gesetzestexte erarbeitet, sodass diese im März zur Abstimmung gestellt werden können.