Zur Debatte über die Ausstattung und Finanzierung von Krankenhäusern und der heute im Gesundheitsausschuss behandelten Gesetzesänderung zur Kostenfinanzierung der Assistenz im Krankenhaus zeigt sich Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, froh, dass auf den letzten Metern wenigstens der Einstieg in eine wichtige Verbesserung für Menschen mit Behinderungen erreicht werden konnte. Das stete Drängen aus der Opposition heraus habe gewirkt.
Sie kritisiert aber auch:
„Wie so oft in dieser Legislaturperiode, wenn Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen der Bundesregierung abgerungen werden mussten, folgt auf zwei Schritte nach vorn sofort auch ein Schritt zurück. Denn sehr wahrscheinlich werden viele Betroffene von der Regelung zur Assistenz im Krankenhaus nicht profitieren: Der Gesetzentwurf sieht nämlich nicht vor, dass alle Menschen mit Behinderungen, die eine Assistenz bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen, diese finanziert bekommen. So sind zum Beispiel demenziell erkrankte Menschen, bei denen sich der Unterstützungsbedarf förmlich aufdrängt, ausdrücklich ausgeschlossen.“
Die Münsteraner Abgeordnete Maria Klein-Schmeink erinnert daran, dass die Betroffenen und ihre Verbände seit über 10 Jahren für eine Regelung zur Kostenfinanzierung der Assistenz im Krankenhaus kämpfen. Im Frühjahr 2020 überwies der Bundestag eine entsprechende Petition mit dem höchsten möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung und unterstützte damit die Forderung. Umso ärgerlicher sei es, dass nun auf den allerletzten Drücker eine Regelung verabschiedet wird, die nicht alle Menschen mit Assistenzbedarf umfassen wird. Trotzdem sei es gut, dass überhaupt eine Regelung auf dem Tisch liege – auch wenn für einige weiterhin die Kostenübernahme der Assistenz ungeklärt bleibt.