Seit 2007 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Hierzu haben sie Verträge mit Gemeinschaften von Hausärzten zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des jeweiligen Bezirks der kassenärztlichen Vereinigung vertreten. Im Zuge des GKV-Finanzierungsgesetzes wurde überdies bestimmt, dass nach dem 22. September 2010 geschlossene Verträge dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten haben. Wir fragten nach der aktuellen Entwicklung.
[Kleine Anfrage lesen]
[Antwort der Bundesregierung]