Im Januar diesen Jahres wurde der Gesetzentwurf der Ampel für ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht für Deutschland im Bundestag beschlossen. „Mit der Reform setzen wir ein zentrales gesellschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages um“, stellt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag Maria Klein-Schmeink fest. „Wir stärken demokratische Teilhabe für Millionen von Menschen und wir machen Deutschland attraktiver für dringend benötigte Arbeitskräfte.“  Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist Teil eines Paketes Menschen die geregelte Zuwanderung nach Deutschland zu erleichtern und Fachkräfte zu gewinnen.

Vor über einem Jahr trat bereits das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. „Damit ermöglichen wir langjährig hier Geduldeten, ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erwerben“, erläutert Klein-Schmeink. Voraussetzung für den Erwerb ist, dass die Menschen zum Stichtag 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet oder gestattet hier leben, ihre Identität und Sprachkenntnisse nachweisen können und nicht straffällig geworden sind. Sie erhalten somit die Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht und damit ein stabiles Arbeitsverhältnis zu schaffen.

Die Abgeordnete erkundigte sich nun, wie viele Menschen im Kreis Warendorf schon davon profitierten. Nach Auskunft der Behörde konnten bislang 308 Chancen-Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden. Die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechtes erfolge im Rahmen der Prüfung und Vorbereitung aufenthaltsbeendener Maßnahmen. „Zwar werden Personen, die sich zu Bleiberechten erkundigen, im Kreis Warendorf beraten. Aber wir wünschen uns eine proaktive Prüfung in der Ausländerbehörde des Kreises, sodass antragsberechtige Menschen informiert und unterstützt werden können“, fordert der Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion Ali Bas. Beide Grünenpolitiker betonen, dass davon letztlich alle profitieren: „Unsere Wirtschaftsbetriebe und Dienstleister im Kreis Warendorf suchen doch Arbeitskräfte: wir brauchen diese Menschen in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig werden die Kommunen entlastet, wenn Geduldete künftig selbst für sich sorgen.“