Die Münsteraner Abgeordnete Maria Klein-Schmeink begrüßt die historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum vorliegenden Klimaschutzgesetz: „Es bestätigt im Kern die Auffassung, die die Grüne Bundestagsfraktion im Verfahren vertreten hat. Mit seinem Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht klar: ambitionierte Klimaschutzpolitik ist aktive Freiheitspolitik.“
Für die Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink ist wichtig, dass Klimaschutz Gesundheitsschutz ist: „Gerade die Folgen von Hitze führen bei Älteren und Menschen mit Risikoerkrankungen zu vorzeitigen Todesfällen. Zudem leiden insgesamt viele Menschen unter den Folgen des Klimawandels auf ihren Organismus.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klein-Schmeink merkt an, dass Union und SPD mit ihrer Mehrheit im Bundestag beim Klimaschutz die verfassungsrechtlichen Maßstäbe verfehlt haben. „Das Gericht stellt fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Die Politik des Aussitzens und Abwartens von Union und SPD bedroht so die Freiheitsrechte künftiger Generationen. Der Gesetzgeber wird daher in der nächsten Legislaturperiode als erste und zentrale Aufgabe den verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen müssen, auch zum Schutz künftiger Generationen eine umfassende, wirksame und wohlbegründete gesetzliche Gesamtplanung zum Klimaschutz festzulegen. Die nächste Bundesregierung muss Maßnahmen auf den Weg bringen, damit Deutschland auf den 1,5 Grad-Pfad kommt, um die Freiheit zukünftiger Generationen zu bewahren.“
https://www.gruene-bundestag.de/themen/klimaschutz