In letzter Zeit haben verschiedene Medien berichtet, dass Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen in vielen heilpädagogischen Einrichtungen häufig sogenannten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausgesetzt sind. Dazu gehören zum Beispiel Fixierungen und Zimmereinschlüsse. Hier reicht schon die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Diese stehen dabei oft ziemlich unter Druck beziehungsweise befinden sie sich in einem Interessenskonflikt, wenn Einrichtungen „verlangen“, dass Eltern vorsorglich und pauschal ihre Einwilligung zu solchen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erteilen.
Wir brauchen unbedingt stärkere Schutzmechanismen, um die Grundrechte der Kinder zu wahren. Auch für Kinder in stationären Einrichtungen muss künftig gelten, was für Erwachsene schon längst im Gesetz vorgesehen ist: die Einholung einer richterlichen Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt: Wir schlagen einen neuen § 1631c BGB vor, um eine gerichtliche Genehmigungspflicht für freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Minderjährigen einzuführen. Kinder müssen mindestens den gleichen Schutz erhalten wie Erwachsene. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir auch die Eltern stärken. Sie werden offenbar nicht selten von Einrichtungen aufgefordert, eine Vollmacht für freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu erteilen, bevor sie einen Heimplatz bekommen. Das setzt viele Mütter und Väter massiv unter Druck, weil sie aufgrund mangelnder ambulanter Unterstützung darauf angewiesen sind, ihr Kind in einem Heim unterzubringen. Die richterliche Genehmigung soll daher neben das Erfordernis der Zustimmung der Eltern treten, nicht diese ersetzen.