Zur jüngsten Diskussion über die Kindergrundsicherung erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen sozial- und familienpolitischen Projekte der Ampel-Koalition. Der Gesetzentwurf zu ihrer Einführung ist nach gründlicher Abstimmung zwischen den Kabinettsspitzen, allen fachlich beteiligten Ministerien, darunter auch den von der FDP geführten, kurz: vom gesamten Kabinett beschlossen worden. Wir sind uns darüber einig, dass wir allen Kindern echte Chancen ermöglichen wollen, ihre individuellen Potentiale ohne die vielfachen Hürden von Armut zu entwickeln.
Die bis zu 3,7 Mio. Kinder, die sich in verdeckter Armut befinden, müssen wir erreichen. Es ist nicht die Holschuld dieser Kinder und ihrer Familien, sich Zugang zu Hilfe und Beratungsmöglichkeiten zu verschaffen. Kinder vor Armut und damit ihre Zukunft zu sichern ist eine wesentliche staatliche Aufgabe, hier gibt es eine Bringschuld des Staates.
Genau in diesem Sinne haben wir, die SPD, die FDP und die Grünen, im Koalitionsvertrag die Kindergrundsicherung vereinbart. Wie zuletzt erst das Gutachten des Normenkontrollrates gezeigt hat, wäre die Kindergrundsicherung ein enorm wichtiger Schritt hin zu einem zugehenden, zielgenauen und effizienten Sozialstaat.
Wir erwarten, dass die FDP vertragstreu handelt und mit uns gemeinsam die Kindergrundsicherung umsetzt. Wir haben in den letzten Monaten viele Fragen bezüglich der Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzen oder der familienpolitischen Wirkung gemeinsam in den Blick genommen. Für einige wenige Fragen werden derzeit Lösungen abgestimmt. Die FDP muss sich fragen lassen, ob sie nach 2,5 Jahren Regierungsbeteiligung nun den Wahlkampf beginnen oder sich mit uns gemeinsam der Verantwortung für die Kinderarmut in unserem Land stellen will.
PRESSEMITTEILUNG – WP – 02.04.2024