Aufgrund der von der Bundesregierung herbeigeführten Finanzierungslücke im Gesundheitsfonds sieht sich eine wachsende Zahl von Krankenkassen gezwungen, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dessen Auswirkungen sind aber höchst unsozial. Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner werden einseitig belastet, da die Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger an der Finanzierung des Zusatzbeitrags nicht beteiligt sind. Zudem wird der Solidarausgleich zwischen den Kassenmitgliedern geschwächt, da die weitaus meisten Kassen den Zusatzbeitrag als Pauschalbeitrag erheben werden. Um diese Ungerechtigkeiten zu beheben, sind mit der nächsten Gesundheitsreform die Zusatzbeiträge wieder abzuschaffen.
Die für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz notwendigen
Ausgaben müssen vollständig über einkommensabhängige Beiträge finanziert
werden. Allerdings reicht eine solche mittelfristige Perspektive nicht aus, denn die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) sind jetzt mit den Zusatzbeiträgen konfrontiert und durch die entstehenden Belastungen besonders betroffen. Anders als den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag, den die Bundesagentur für Arbeit übernimmt, müssen sie den Zusatzbeitrag aus eigener Tasche finanzieren. Da spätestens im nächsten Jahr fast alle Krankenkassen Zusatzbeiträge werden nehmen müssen, ist für diese besonders bedürftige Personengruppe das soziokulturelle Existenzminimum akut infrage gestellt. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnell zu handeln.
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