Zu den in einem Gesetzentwurf des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehenen HIV- und Hepatitis-Tests auch ohne Einwilligung der Betroffenen erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
In ihrem Gesetzentwurf höhlt die schwarz-rote Landesregierung die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Der theoretische Gewinn an Sicherheit und Gefahrenabwehr rechtfertigt nicht, dass medizinische Untersuchungen durch die Polizei gegen den Willen der Patientinnen und Patienten durchgeführt werden und dies auch noch ohne richterliche Anordnung. Aufgrund von Ängsten und sehr seltenen Einzelfällen werden ohne Not die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschnitten anstatt aufzuklären und den Ängsten der Beamten mit Sachkenntnissen zu begegnen. Die Deutsche Aids-Hilfe hat bereits ihren Sachverstand angeboten. Bei einer solchen gesetzlichen Festlegung sollten die Betroffenenverbände auf jeden Fall rechtzeitig zu Rate gezogen werden.