In der Frankfurter Rundschau ist heute folgender Gastbeitrag von Katja Dörner und mir zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten erschienen:
Durch die unhaltbare Äußerung, Ärzte würden für 70 Prozent der männlichen Geflüchteten falsche Atteste ausstellen, um eine Abschiebung zu verhindern, hat Bundesinnenminister Thomas de Maiziere deutlich gemacht, wes Geistes Kind die Integrationspolitik der Bundesregierung ist: Statt den Geflüchteten ein gutes Ankommen in Deutschland zu ermöglichen, schürt er Ressentiments und nimmt dabei die deutsche Ärzteschaft in Sippenhaft. Die Lektüre des so genannten Integrationsgesetzes belegt den Eindruck, dass die Bundesregierung die Missstände in der Gesundheitsversorgung der Geflüchteten komplett ignoriert.
Anspruch der Bundesregierung ist es, mit Hilfe des Integrationsgesetzes Menschen möglichst zügig in unsere Gesellschaft und vor allem in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit den kleinteiligen und in weiten Teilen kontraproduktiven Regelungen des Gesetzentwurfes wird das aber kaum gelingen. Vor allem aber versagt die Bundesregierung darin, eine gute Gesundheitsversorgung für Geflüchtet sicherzustellen. Diese ist aber eine wichtige Grundvoraussetzung für jegliche Integration. Nur wer physisch und psychisch gesund ist, hat die Kraft, eine neue Sprache zu lernen, Arbeit zu finden oder sich in der Schule zu konzentrieren und im Alltag zu Recht zu finden.
Viele Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, leiden infolge der Erlebnisse im Herkunftsland und auf der Flucht unter schwerwiegenden körperlichen und vor allem psychischen Belastungen. In Deutschland erhalten sie derzeit oft nicht die Unterstützung, die sie brauchen. Einschränkungen der gesundheitlichen Versorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts führen oftmals zu einer Verschleppung der Erkrankung. Erst wenn nichts mehr geht, landen Geflüchtete als medizinischer Notfall im Krankenhaus. Das verursacht höhere Behandlungskosten. Wie es anders gehen kann, haben Bremen und Hamburg gezeigt. Als erste Länder haben sie den Geflüchteten von Beginn an eine Gesundheitskarte zur Verfügung gestellt, damit sie im Krankheitsfall direkt einen Arzt aufsuchen können. Die jahrelangen Erfahrungen mit dem „Bremer-Modell“ zeigen, dass davon sowohl Patientinnen und Patienten als auch die Kommunen profitieren. Mittlerweile sind einige weitere Kommunen und Länder dem Beispiel gefolgt. Die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete bleibt aber ein Flickenteppich mit unterschiedlichen und häufig immer noch ungenügenden Leistungsstandards. Trotzdem verweigern die Unionsparteien nach wie vor eine bundesweite Lösung.
Besonders eklatant sind die Defizite in der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung traumatisierter und psychisch kranker Geflüchteter. Wir müssen davon ausgehen, dass circa 40 Prozent aller Geflüchteten mit posttraumatischen Belastungsstörungen zu kämpfen haben. Nicht alle, aber viele brauchen Behandlung und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Traumata. Besonders gefährdet sind Frauen und Kinder. Frauen müssen im Bürgerkrieg und auf der Flucht sexuelle Übergriffe fürchten und sind zudem häufig mit ihren Kindern alleine unterwegs. Nur ein geringer Teil von ihnen erhält aktuell eine angemessene Behandlung. Hierbei stellt die Sprachbarriere eines der größten Hindernisse dar. Zwar würden die Kommunen in den ersten 15 Monaten in dringlichen Fällen Dolmetschereinsätze zahlen – aber die Sozialämter bewerten psychische Erkrankungen häufig fälschlicherweise als nicht akut behandlungsbedürftig und übernehmen daher in der Regel nicht die Kosten für Psychotherapie. Nach Ablauf der 15 Monate verhält es sich genau umgekehrt. Dann haben Geflüchtete zwar einen Anspruch auf Psychotherapie, aber die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sprachmittlung nicht. Um die Versorgungslücken zu kompensieren, haben sich die spezialisierten und niedrigschwelligen Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer oftmals aus ehrenamtlicher Initiative gegründet. Aber auch sie können nur einen Bruchteil des Versorgungsbedarfs abdecken.
Die Sachverständigen in der Anhörung zu unserem Antrag zur gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten haben unmissverständlich auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Nun ist es an der Großen Koalition, die entsprechenden Maßnahmen im Integrationsgesetz zu verankern. Vorrangig sollte das laufende Gesetzgebungsverfahren genutzt werden, um endlich die menschenunwürdigen Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufzuheben und die Gesundheitskarte flächendeckend einzuführen. Die Kosten dafür sollten vom Bund übernommen werden. Zudem muss die Große Koalition dringend für ausreichend psychotherapeutische und psychosoziale Beratungs- und Behandlungsangebote für traumatisierte und psychisch kranke Geflüchtete sorgen. Damit Ärzte und Psychotherapeuten richtige Diagnose stellen und Patientinnen und Patienten angemessen behandeln können, sollten die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für qualifizierte Sprachmittlung im Rahmen medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung verpflichtet werden. Im Integrationsgesetz sollte drin sein, was drauf steht.
Katja Dörner ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Maria Klein-Schmeink ist Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen