Ab dem 01.01.2021 erhalten alle gesetzlich Versicherten mit der elektronischen Patientenakte (ePA) die Möglichkeit, ihre gesundheitlich relevanten Dokumente sicher zu speichern und sich bei Bedarf mit den zuständigen Behandler*innen darüber austauschen zu können. Die ePA ist für Versicherte freiwillig und wird auf Wunsch kostenfrei von der Krankenkasse bereitgestellt. Basierend auf meiner langjährigen parlamentarischen Beschäftigung mit dem Thema möchte ich hier einige der häufigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte beantworten: [FAQ zur elektronischen Patientenakte]