Selbstzahlerleistungen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet werden, sind Leistungen, für die keine Leistungspflicht seitens der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) besteht. Sie werden von den Kassen in der Regel nicht übernommen, weil deren Nutzen widerlegt oder nicht erwiesen ist oder weil sie das Maß des medizinisch Notwendigen überschreiten. Patientinnen und Patienten sind in der Regel nicht in der Lage zu beurteilen, ob die GKV-Leistungen für sie ausreichend sind und ob für sie ein bestimmtes IGeL-Angebot zusätzlich von Nutzen wäre. Auch können sie die gesundheitlichen und oft auch finanziellen Konsequenzen der Entscheidung für oder gegen die Privatleistung nicht absehen. Das besonders mit den angebotenen Früherkennungsuntersuchungen verbundene Risiko gesundheitsschädlicher Überversorgungen nach falsch positivem Befund bei unzureichendem gesundheitlichen Nutzen ist den Patientinnen und Patienten in der Regel nicht bekannt. Unverzichtbar ist daher eine umfassende, objektive und verbindliche Aufklärung der Patientinnen und Patienten über Nutzen, Risiken und Kosten einer solchen Behandlung. Wir haben nachgehakt.
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[Antwort der Bundesregierung]