Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Harz-IV-Regelsätzen erklärt die Münsteraner Abgeordnete der Grünen, Maria Klein-Schmeink:
Es ist eine juristische Ohrfeige Richtung Regierungskoalition, dass die Korrektur der Regelsätze in der Sozialhilfe und im SGB II wieder einmal durch das Bundesverfassungsgericht angeordnet werden muss.
Die willkürliche, prozentuale Ableitung der Erwachsenen-Regelsätze auf Kinder und Jugendliche mißachtet deren alters gerechte Bedürfnisse. Babys brauchen Windeln, Kinder Schulhefte und oft neue Kleidung. Darauf haben die Wohlfahrtsverbände und die Grünen seit langem hingewiesen. Mit der Erhöhung des Kindergeldes hat die neue Bundesregierung diese Schieflage noch mal verstärkt, denn diese kommt armen Kindern nicht zu gute. Daher begrüße ich außerordentlich, dass das Gericht ab sofort wieder einmalige Hilfen möglich macht, die durch die bisherigen Regelsätze nicht gedeckt sind. Die Stadtverwaltung und die Arge Münster sind jetzt gefordert schnell zu reagieren und betroffenen Hilfeempfängern unbürokratisch zu helfen wenn eine besondere Notlage vorliegt.