Langzeitarbeitslose sollen bis Juli 2023 bei Fehlverhalten fast keine Sanktionen mehr durch Kürzung von Geld erfahren. „Für viele Betroffene ist Hartz IV mit Angst besetzt, weil sie immer befürchten, dass ihre sowieso geringen Leistungen gekürzt werden“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion Maria Klein-Schmeink. Das verhindere oft eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. „Wir wollen Menschen im SGB-II-Bezug ihre Würde zurückgeben, wir wollen sie fördern statt sie unter Druck zu setzen und zu gängeln. Wir haben wir uns deshalb die Einführung eines Bürgergeldes vorgenommen. Für uns Grüne im Bundestag ist das Sanktionsmoratorium für den Übergang von 12 Monaten, das wir mit unseren Ampel-Partnern vereinbart haben, ein guter und erster Schritt in Richtung Bürgergeld“, fasst die Münsteraner Abgeordnete Klein-Schmeink den Grünen Erfolg in der Regierungskoalition zusammen. Das Sanktionsmoratorium sieht vor, dass Leistungskürzungen in Hartz IV für den Zeitraum von einem Jahr weitgehend ausgesetzt werden. Lediglich bei zweimaligen Terminversäumnissen sind Kürzungen in Höhe von maximal 10 Prozent der monatlichen Leistungen möglich. „Für mich als Sozialpolitikerin ist das Bürgergeld ein Beitrag zu einem selbstbestimmteren Leben“, führt Klein-Schmeink aus. „Neben Einmalzahlungen um die Mehrbelastung aus der Inflation abzufangen, werden wir bedürftige Menschen in Zeiten des Wandels stärken und Sicherheit angesichts der großen Veränderungen in der Arbeitswelt geben.“ Während des Sanktionsmoratoriums sollen die bisherigen Sanktionen evaluiert und eine Neuregelung im Rahmen der Bürgergeld-Reform gefunden werden. „Beim Bürgergeld ist uns Grünen wichtig, dass die bisher sehr starren Regeln flexibler werden, die Kooperation zwischen Leistungsbeziehenden sowie Jobcentern auf Augenhöhe erfolgt und die Beratung, Vermittlung sowie die Weiterbildungsangebote deutlich verbessert werden“, so die Grüne Bundestagsabgeordnete.