Zur gestern vorgestellten Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
Viele Patientinnen und Patienten kennen mittlerweile ihre Rechte und nehmen sie auch wahr. Dennoch sind die Hürden für Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz weiterhin zu hoch.
Damit die Opfer von Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht haben, muss die Beweislast für geschädigte Patientinnen und Patienten endlich herabgesetzt werden. Zudem muss die Einführung eines Härtefallfonds dafür sorgen, dass auch schwer geschädigte Patientinnen und Patienten, bei denen der Fall ungeklärt ist, gestärkt und in ihrer existentiell belastenden Situation entlastet werden. Der Fonds ist vor allem für solche Fälle gedacht, bei denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken notwendig sind. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Etablierung eines Härtefallfonds zügig und ernsthaft prüft und umsetzt.
Die Bundesregierung ist darüber hinaus gefragt, Strukturen der Fehlervermeidung einzuführen, damit Behandlungsfehler zum einen erkannt werden, und zum anderen damit aus diesen Fehlern gelernt wird. Dazu braucht es ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sowie eine Kultur der Fehlervermeidung und des Risikomanagements. Denn der offensive und transparente Umgang mit Fehlern ist Voraussetzung für eine patientenorientierte Qualitätssicherung.