Zur heute veröffentlichten Expertise der Bertelsmann-Stiftung erklärt Maria Klein-Schmeink:
„Eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung aller in Deutschland lebenden Menschen ist ein humanitäres sowie verfassungsrechtliches Gebot und auch ein besonders wichtiger Faktor für gelingende Integration. Die Bertelsmann-Stiftung bestätigt nun, wie zuvor schon die Sachverständigen der Ausschussanhörung zu unserem Antrag zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten, dass das Gesundheitssystem nur unzureichend auf die Behandlung einer großen Zahl von Geflüchteten mit psychischen Störungen vorbereitet ist. Es ist bedauerlich, dass die Koalitionsfraktionen unsere Forderungen nach einer flächendeckenden Krankenversicherungskarte sowie einer bedarfsgerechten medizinische und psychosozialen Versorgung von traumatisierten Personen, die auch von der Bertelsmann-Stiftung geteilt werden, diesen Donnerstag im Plenum voraussichtlich ablehnen werden. Die Union muss endlich den Handlungsbedarf eingestehen und darf nicht länger aus ideologischen Gründen die psychosoziale Unterstützung für Geflüchtete sowie die Finanzierung von Sprachmittlern blockieren.
Wir erwarten von der Koalition, dass sie endlich die menschenunwürdigen Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufhebt. Zudem muss sie für ausreichend psychosoziale Beratungs- und Behandlungsangebote für traumatisierte Geflüchtete sorgen. Völlig unverständlich ist, dass die Bundesregierung die noch im Referentenentwurf für ein Integrationsgesetz vorgesehene Kostenübernahme für Dolmetschereinsätze, ohne die eine vernünftige Behandlung oft nicht möglich ist, aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat.“