Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Die Kindergrundsicherung kommt. Mit dem Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung heute den Staffelstab für das wichtigste sozialpolitische Projekt dieser Ampelkoalition an das Parlament übergeben. Wir nehmen diese Herausforderung hochmotiviert an.
Die Kindergrundsicherung ist ein Sicherheitsnetz für alle Familien in Deutschland. Das Kindergeld bleibt unter dem neuen Namen Kindergarantiebetrag erhalten. Es ist eine wirklich gute Nachricht für alle Familien in Deutschland, dass wir den Kindergarantiebetrag nun automatisch erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen. Und das zusätzlich zu der bereits erfolgten historisch starken Anhebung des Kindergelds auf 250 Euro pro Kind.
Zusätzlich erreichen wir mit der Kindergrundsicherung, dass bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder mit der Kindergrundsicherung schneller, einfacher und direkter die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Damit holen wir Tausende von Kindern aus der verdeckten Armut. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.
Es ist der Beharrlichkeit und Akribie von Lisa Paus und ihrem Familienministerium zu verdanken, dass nun ein Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren geht, der eine moderne und gerechte Familienförderung ganz konkret ausgestaltet. Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun sorgfältig, da wo nötig, in Detailfragen nachsteuern.
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