Die Regelungen des Gesetzentwurfes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (so genanntes „Asylpaket II“, BT-Drs. 18/7538) sind insgesamt ungeeignet, den Antragsstau von anhängigen Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beheben und die Asylverfahren zu beschleunigen. Stattdessen sieht der Gesetzentwurf erhebliche Verschärfungen im geltenden – und gerade erst geänderten – Asylgesetz und im Aufenthaltsgesetz vor, die zudem erneut in einem nicht sachgerechten Verfahrenstempo durch das Parlament gedrückt wurden.
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