Zur Verabschiedung des grünen Antrags zur Krankenhausfinanzierung und -planung im Bundestag am Donnerstag dieser Woche erklärt Maria Klein-Schmeink:

Beim Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft am Montag waren sich alle Beteiligten einig, dass ein Kurswechsel überfällig ist. Seit Jahren reichen die Investitionsmittel nicht aus, entsprechend ist der Investitionsstau riesig. Viele Krankenhäuser sind gezwungen, Gelder, die eigentlich für die Versorgung vorgesehen sind, für notwendige Investitionen abzuzweigen. Die fallzahlbezogene Finanzierung hat dazu geführt, dass Häuser mit hohen Vorhaltekosten wie Krankenhäuser der Grundversorgung in ländlichen Regionen Defizite anhäufen. Oder sie sind gezwungen, lukrative Behandlungen durchzuführen. Der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel sowie die angespannte Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung forcieren den Reformbedarf.

Die Koalition hatte in den letzten Jahren keine Antworten darauf, und auch das Wahlprogramm der Union macht wenig Hoffnung, dass sich was ändert. Auch wenn die Krankenhäuser ein stabiler Faktor in der Pandemie waren, brauchen wir jetzt eine strukturelle Neuausrichtung, damit sie auch weiteren Herausforderungen gewachsen sein können. Ein Weiter so führt früher oder später zum Ende der flächendeckenden Versorgung, weil bedarfsnotwendige Krankenhäuser, die sich nicht rechnen, schließen müssen.

Darum wollen wir die Krankenhausfinanzierung stärker von der Leistungsorientierung lösen und eine neue Säule der Strukturfinanzierung einführen, die die Vorhaltekosten abdeckt. Wir wollen die seit Jahren zunehmende Lücke in der staatlichen Investitionsfinanzierung durch eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder schließen. Und wir wollen durch auf Bundesebene definierte gemeinsame Grundsätze bei der Versorgungsplanung und gründliche Analysen des Versorgungsbedarfes der Bevölkerung dafür sorgen, dass alle Menschen eine gute Versorgung in erreichbarer Nähe vorfinden – unabhängig davon, wo sie leben. Dabei muss auch die ambulante Versorgung mit einbezogen werden.

Zum grünen Antrag „Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung – Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren“