Bericht von einer Pressekonferenz mit Münsters direkt gewählter Grüner Bundestagsabgeordneten, Maria Klein-Schmeink, und der migrationspolitischen Sprecherin der Grünen Ratsfraktion, Brigitte Hasenjürgen,  zum neuen Einbürgerungsgesetz

Bei der Pressekonferenz haben Maria Klein-Schmeink und Ratsfrau Hasenjürgen über das kürzlich verabschiedete Einbürgerungsgesetz berichtet. Maria Klein-Schmeink erzählte etwa, dass die Einbürgerung mit in Kraft treten des Gesetzes erleichtert wird: statt acht Jahren muss man nur noch fünf Jahre in Deutschland leben, bevor man künftig einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann, bei besonderer Integrationsleistung kann die Zeit sogar auf drei Jahre verkürzt werden.

Auch genügt ein Test der mündlichen Deutschkenntnisse, was besonders wichtig für einige Mitglieder der sogenannten Gastarbeitergeneration ist. Das Erlangen einer doppelten Staatsbürgerschaft wird künftig für alle Nationalitäten ermöglicht. Diese Veränderungen folgen dem europäischen Standard und führen dazu, dass Menschen, die bereits lange in Deutschland leben, endlich gleiche Rechte erhalten. Außerdem verringern sich die Hürden für ausländische Fachkräfte, welche hierzulande dringend benötigt werden. Anhand eines Beispiels betonte Klein-Schmeink, was für einen Einfluss solche Entscheidungen auf das Schicksal einzelner Menschen und ganzer Familien haben können.

Über die Situation in Münster berichtete Ratsfrau Brigitte Hasenjürgen: Die Anzahl der Einbürgerungsanträge stieg in den vergangenen Jahren stark, sodass Ende 2023 ca. 3100 offene Anträge beim Einbürgerungsservice. Sie erwartet, dass die Zahl der Antragsstellungen weiter steigt, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Die Bearbeitungszeit eines Antrags stieg im Durchschnitt ebenfalls deutlich an, wobei Anträge von EU-Bürger*innendurchschnittlich in sechs Monaten erledigt wurden, während andere Menschen häufig zwei oder mehr Jahre warten müssen. Hier hat die Ratshauskoalition im Haushalt enmtschieden gegengesteuert und zwei volle neue Stellen im Einbürgerungsservice geschaffen. Auch im Amt selbst wurden Abläufe verbessert, um dem Rückstau entgegenzuwirken.

Ein Wehrmutstropfen, den beide Politikerinnen kritisierten, ist, dass das Gesetz erschwert, sich einbürgern zu lassen, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann, auch wenn dies unverschuldet ist. Hier gilt künftig ein Ermessensspielraum der Ämter.

Text: Zoe Wohlers (Praktikantin der Ratsfraktion) Foto: Antenne Münster

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