Die GRÜNEN in Münster unterstreichen die Bedeutung des Whistleblower-Schutzes und hoffen auf eine schnelle Einigung beim Hinweisgeberschutzgesetz. Aktuell wird das Gesetz, dass den Bundestag bereits passierte, nachdem CDU/CSU auf Länderebene im Bundesrat blockierten, im Vermittlungsausschuss beraten.

Maria Klein-Schmeink, Bundestagsabgeordnete für Münster erläutert: „Dieses Gesetz wird helfen, Skandale in einem frühen Stadium aufzudecken. Damit werden nicht nur alle geschützt, die sich an unsere Gesetze halten, sondern auch alle, die den Mut haben in Unternehmen und staatlichen Institutionen Verstöße und Verbrechen zu melden, bevor sie weiteren Schaden anrichten.“

Jörg Rostek, Sprecher des GRÜNEN Kreisverbandes Münster, ergänzt: „Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung;  Rechtsverletzungen sind keine Betriebsgeheimnisse. Die Angestellten eines Apothekers, der Krebsmedikamente panscht oder die Altenpflegerin, die würdelose Zustände in ihrem Altenheim anprangert, handeln im öffentlichen Interesse und sind deshalb schützenswert. Erst recht, wenn die Kriminellen die eigenen Arbeitgeber*innen sind.“

Hintergrund:
2018 verabschiedete das EU-Parlament die Richtlinie 2018/0106. Diese Richtlinie soll dafür sorgen, dass Hinweisgeber*innen, die in der EU kriminelle Machenschaften, wie sie beispielsweise in den sogenannten „Panama-“ und „Paradise-Papers“ dokumentiert sind, ohne Strafen befürchten zu müssen, melden können. Nun verklagt die EU die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wirft ihr vor, Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt zu haben. Der EuGH kann Deutschland im Fall einer Niederlage zu einer Geldstrafe verurteilen. Neben Deutschland werden auch sieben weitere EU-Staaten verklagt.