Mein Statement anlässlich der Äußerungen von Herrn Bass, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, in Bezug auf die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende: „
Minister Gröhe muss endlich eine Gesetzesvorlage zur flächendeckenden Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende mit Anspruch auf die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg bringen. Dazu bieten sich die vielen Gesetzesvorhaben wie etwa das eHealth-Gesetz oder das Krankenhausstrukturgesetz geradezu an. Angesichts der großen Flüchtlingsanzahl ist es absolut nicht hinnehmbar, diese dringend notwendige Vereinfachung weiter auszusitzen.
Die bürokratischen und gesetzlichen Hürden, die heute nur eine medizinische Minimalversorgung zur Behandlung von akuten Notfällen und Schmerzuständen zulassen, führen dazu, dass Krankheiten verschleppt werden und vergrößern das Leid der Menschen sowie den späteren Behandlungsaufwand. Besonders dramatisch ist die Situation für Asylsuchende, die an den Folgen traumatischer Ereignisse leiden, und keinen Zugang zu psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung haben. Die Mangelversorgung kommt uns oft sogar noch teurer, weil die Betroffenen am Ende stationär versorgt werden müssen. Diese Einschätzung hat nun eine Studie der Universität Heidelberg zu den Gesundheitsausgaben bei Asylsuchenden in den vergangenen 20 Jahren bestätigt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Ausgaben bei eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich höher (40 Prozent!) sind als bei Asylsuchenden mit medizinischer Regelversorgung.
Wir erwarten von der großen Koalition, dass sie zügig die menschenunwürdigen Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufhebt, für ausreichend psychosoziale Beratungs- und Behandlungsangebote für traumatisierte Asylbewerber sorgt und die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern übernimmt, um die überforderten Kommunen zu entlasten. Dies würde schutzsuchenden Personen eine menschenwürdige Behandlung im Regelsystem erlauben, aber auch einen erheblichen Bürokratieabbau in Ländern und Kommunen ermöglichen, weil die aufwändige Leistungsbewilligung und Rechnungsprüfung bei den Sozialämtern entfiele.“