In Deutschland leben immer mehr Menschen mit Behinderungen. Der demografische Wandel wird diesen Trend noch verstärken, denn mit zunehmendem Alter sind immer mehr Menschen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt, erkranken chronisch oder es entsteht Pflegebedarf. Unabhängig vom Alter steigt auch die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Personengruppen sind genau wie Menschen, die mit einer Beeinträchtigung auf die Welt kommen oder diese früher im Leben erwerben, häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen als andere Menschen.
Zudem benötigen sie häufig eine intensivere und spezifische Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können. Wer anders als die Mehrheit der Patientinnen und Patienten kommuniziert – zum Beispiel in Gebärdensprache oder Leichter Sprache – oder sich anders als die große Mehrheit der Patientinnen und Patienten verhält, kann oftmals
nicht damit rechnen, entsprechend gut versorgt zu werden. Wechselwirkungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen oder in Kombination auftretende Beeinträchtigungen machen eine gute gesundheitliche Versorgung besonders anspruchsvoll. Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ein Recht auf volle und wirksame Teilhabe und verpflichtet die Vertragsstaaten, einen diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung und speziell auf die jeweiligen Beeinträchtigungen abgestimmte Angebote sicherzustellen.
Unsere Forderungen für eine bessere Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen finden sich in unserem Antrag