Zur heutigen Erklärung von Gesundheitsminister Daniel Bahr anlässlich des Präventionskongresses des Gesundheitsministeriums zur betrieblichen Gesundheitsförderung erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrecht:
Es reicht nicht, das schon Bestehende neu zu verpacken. Prävention und Gesundheitsförderung brauchen eine erweiterte gesetzliche Grundlage, eine größere Reichweite und eine nachhaltige Finanzierung.
Insbesondere dort wo Frauen arbeiten, fehlen meistens strukturell verankerte betriebliche Maßnahmen. Bislang finden nur in sehr wenigen kleineren und mittleren Unternehmen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung statt. Es muss jetzt darum gehen, bedeutend mehr Betriebe und Einrichtungen sowie mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch Arbeitslose zu erreichen. Genau das Gegenteil droht durch die letzte Gesundheitsreform. Die Krankenkassen fahren ihre Aufwendungen zurück, weil sie Kosten sparen, um Zusatzbeiträgen entgehen zu wollen.
Gesundheitsförderung hat in den großen Unternehmen bisher schon viel für die Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz erreicht. Heute muss sie sich aber neuen Herausforderungen stellen. Die psychische Belastung am Arbeitsplatz wird man gerade in den Dienstleistungsbereichen ohne zusätzliche gesetzliche Arbeitsschutzregelungen kaum reduzieren können.
Insgesamt müssen die Aktivitäten der verschiedenen Träger von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung besser gebündelt und nachhaltiger werden. Mit einem Präventionsgesetz wollen wir dafür die Grundlage schaffen, Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten und am Arbeitsplatz auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen. Maßnahmen müssen regional gebündelt werden, um sie aus dem Kassenwettbewerb zu holen.