Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen“ erklärt die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte: „Obwohl die Bundesregierung bestätigt, das Arbeitslose deutlich häufiger krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind als Erwerbstätige hat sie keinen Überblick darüber inwieweit Arbeitslose von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention erreicht werden. Nach der offiziellen Arbeitslosenstatistik haben rund 18 % der Arbeitslosen gesundheitliche Einschränkungen, die sich vermittlungshemmend auswirken können. Die durch Arbeitslosigkeit oder durch Angst vor Arbeitslosigkeit verbundenen psychischen und sozialen Belastungen führen zu Ängsten, Stress und psychischen Beschwerden die zu chronischen Erkrankungen führen können. Zwar verweist die Bundesregierung auf einzelne Modellprojekte und Kampagnen der Bundesagentur für Arbeit und der Krankenkassen sowie die dezentrale Entscheidungskompetenz der Jobcenter, sie ist aber nicht in der Lage belastbare Zahlen darüber vorlegen wie groß die Anzahl Arbeitsloser ist, die von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung konkret erreicht wurden. Statt aussagefähiger Statistiken und Berichte gibt es bisher nur Studien, aufgrund denen vermutet wird, dass Arbeitslose nur in sehr geringem Umfang an Angeboten der Krankenkassen teilnehmen, da sie wahrscheinlich die Eigenbeteiligung nicht aufbringen können. Die derzeit zu geringe Zahl gesundheitspräventiver Maßnahmen muss eher als Hinweis auf die bisherige Vernachlässigung dieser Personengruppe gesehen werden. Nun will die Regierung mit Kooperationsempfehlungen dazu beitragen, dass die Kassen unter bestimmten Bedingungen auf eine Kostenbeteiligung vollständig oder teilweise verzichten. Die dazu notwendigen Kooperationsvereinbarungen stehen aber noch aus. Das ist ein schwerfälliges bürokratisches Vorgehen, durch das die Betroffenen auf der Strecke bleiben. Daher fordern wir zügig konkret verabredete, niedrigschwellige Angebote von Seiten der Krankenkassen für die Versicherten. Aber wir brauchen auch genauso zügig gut miteinander abgestimmte Maßnahmen, in den Wiedereingliederungsmaßnahmen der Jobcenter und Agentur für Arbeit mit gesundheitsfördernden und stabilisierenden Angeboten verbunden werden. Denn diese haben sich als besonders wirksam erwiesen.“ Die Pressemitteilung im PDF-Format