Die Bundesregierung sieht keinen bundespolitischen Handlungsbedarf in der gesundheitlichen Versorgung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen in Deutschland. In ihrer Antwort auf unsere kleine Anfrage verweist sie stets auf EU-Richtlinien, die Verantwortung der Länder und Kommunen sowie die bestehenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Auch wenn die Bundesregierung selbst keinen Überblick über die Versorgungsprobleme im Bereich der psychischen Gesundheit von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen vorweisen kann und z.B. die Erkenntnisse zur Häufigkeit einer Posttraumatischen Belastungsstörung bei Asylbewerbern als ungenügend bezeichnet, plant sie keine Initiative in diesem Bereich zu ergreifen. Damit setzt sich die Linie der Bundesregierung fort. Schon beim Patientenrechtegesetz hat sie die Erstattung von Dolmetscherkosten abgelehnt. Bund, Länder, Kommunen, Krankenkassen und Ärztekammern müssen zusammenwirken, damit Notbehelfe nicht wie heute an der Tagesordnung bleiben. Insbesondere die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer leisten eine wichtige Arbeit, sind aber prekär finanziert durch Projektmittel und Spendengelder.
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