Die betriebliche Gesundheitsförderung erreicht weniger Frauen als Männer. Während der Frauenanteil an den Erwerbstätigen 46 % beträgt, erreichen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nur zu 38 Prozent Frauen. Frauen arbeiten überproportional in Klein- und Kleinstbetrieben, in Tätigkeiten mit geringem beruflichen Status und in Teilzeit- und Minijobs, oft verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten. Nicht nur die Arbeitsbedingungen erschweren eine Teilnahme an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung; für diese Zielgruppen liegen auch weit weniger Angebote vor. Ähnliches gilt für Männer, die in spezifischen Arbeitsformen tätig sind wie Leih- und Schichtarbeit.
Der im Juni 2011 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe „Geschlechterperspektive für wirksameren Arbeits- und Gesundheitsschutz“, welche von der 20. Konferenz der Gleichstellungs- und FrauenministerInnen, -senatorInnen der Länder (GFMK) eingesetzt wurde, zeigt zudem, dass Frauen und Männer unterschiedlich von Belastungen am Arbeitsplatz betroffen sind. Die Handlungsempfehlungen der GFMK fordern unter anderem Initiativen zur Förderung geschlechtergerechter Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen, eine Verbesserung der geschlechtsspezifischen Datenlage zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Gender Mainstreaming bei Förderprogrammen zu etablieren. In der Kleinen Anfrage fragen wir die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zum geschlechtergerechten Arbeitsschutz ergreifen wird und inwieweit ihre Präventionsstrategie die geschlechtsspezifischen Unterschiede berücksichtigen wird.
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